
Psychische Erste Hilfe für Behörden & den öffentlichen Dienst
Mitarbeitende in Behörden begegnen täglich Menschen in schwierigen Lebenslagen – und tragen gleichzeitig selbst hohe Belastungen. HSN gibt Ihrem Team in 2 Stunden Handlungssicherheit: im Bürgerkontakt und im Umgang miteinander.
Zwei Seiten derselben Herausforderung
Im öffentlichen Dienst treffen zwei Belastungsfelder aufeinander – und für beide fehlt oft die Vorbereitung:
Fürsorge
Was HSN Ihrer Behörde bringt
Handlungssicherheit im Bürgerkontakt
Mitarbeitende lernen, psychische Belastungen bei Bürger:innen zu erkennen und angemessen zu reagieren – ohne therapeutische Verantwortung zu übernehmen.
Kollegiale Fürsorge im Team
Kolleg:innen bemerken Veränderungen oft als Erste. HSN gibt die Sicherheit, das Gespräch zu suchen – respektvoll, ohne Grenzüberschreitung.
Brücke zu professioneller Hilfe
HSN ersetzt keine betriebliche Sozialberatung und keine Therapie. Aber es befähigt, die Brücke dorthin zu bauen – für Bürger:innen wie für Kolleg:innen.
Fürsorgepflicht ernst nehmen
Dienstherren tragen Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten. HSN ist ein konkreter, niedrigschwelliger Baustein, um dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Der HSN-Kurs: kompakt, praxisnah, alltagstauglich
Drei Handlungsschritte, die Mitarbeitende im öffentlichen Dienst sofort anwenden können:
Hinschauen
Veränderungen bei Bürger:innen oder Kolleg:innen wahrnehmen – Rückzug, Aggressivität, Verzweiflung, ungewöhnliches Verhalten.
Sprechen
Betroffene sensibel ansprechen – ohne Druck, ohne Diagnose, mit offenem Ohr. Ob im Bürgerkontakt oder im Kollegium.
Netzwerken
Wissen, welche Hilfsangebote es gibt – betriebliche Sozialberatung, Beratungsstellen, Krisentelefon – und Betroffene dorthin begleiten.
Preis
- Durchführung vor Ort in Ihrer Behörde oder online
- Qualifizierte HSN-Anleiter:in aus unserem Netzwerk
- Lernplattform-Zugang für alle Teilnehmenden
- Teilnahmebestätigungen
Sie wollen HSN flächendeckend in Ihrer Behörde oder Kommune einführen? Dann lohnt sich die Ausbildung eigener Anleiter:innen.
Zwei Wege zu psychischer Erster Hilfe in Ihrer Behörde
Je nach Bedarf können Sie einzelne Kurse buchen oder HSN dauerhaft in Ihrer Behörde verankern:
Kurs durch HSN durchführen lassen
Wir kommen in Ihre Behörde – als Fortbildung, zum Gesundheitstag oder als eigenständiger Termin für Ihr Team.
- Ideal als Einstieg oder einmalige Fortbildung
- Kein Vorbereitungsaufwand für Sie
- 500 € pro Kurs
Eigene HSN-Anleitende in der Behörde
Engagierte Mitarbeitende – z.B. aus dem Gesundheitsmanagement, der Sozialberatung oder Personalentwicklung – werden zu HSN-Anleiter:innen ausgebildet.
- Ideal für Behörden und Kommunen mit regelmäßigem Bedarf
- Flächendeckende Schulung möglich
- Ausbildung ab 770 € pro Person
Kostenrechner: Was passt besser zu Ihrer Behörde?
Vergleichen Sie die Kosten für externe HSN-Kurse mit der Ausbildung eigener Anleitender in Ihrer Behörde.
Flexibel integrierbar in bestehende Strukturen
HSN als fester Baustein im Fortbildungskatalog – für alle Mitarbeitenden mit Bürgerkontakt oder Führungsverantwortung.
Psychische Erste Hilfe als kompakter Workshop am behördlichen Gesundheitstag – praxisnah und sofort anwendbar.
Führungskräfte lernen, Veränderungen bei Teammitgliedern zu erkennen und angemessen zu reagieren – als Teil ihrer Fürsorgepflicht.
Hintergrund & Referenzen
HSN-Kurs für Ihre Behörde anfragen
Erzählen Sie uns von Ihrem Bedarf – wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einem Angebot.
Oder schreiben Sie uns direkt: info@hsn-kurse.de
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